Hinweise zur Lohnsteuerbescheinigung der Versorgungsempfänger
Wappen NRW

Ausdruck aus dem Internetangebot Landesamt für Besoldung und Versorgung

Fundstelle: Startseite / Aktuelles / Hinweise zur Lohnsteuerbescheinigung der Versorgungsempfänger

25.01.12

Hinweise zur Lohnsteuerbescheinigung der Versorgungsempfänger.

Lohnsteuerbescheinigung der Versorgungsempfänger


Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/aktuelles/lohnsteuerbesch_versorg.php


Hinweise zur Lohnsteuerbescheinigung der Versorgungsempfänger

 

Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (Feld 29)

Im Jahr 2011 erhalten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zwei Lohnsteuerbescheinigungen (Grund: Umstellung auf ein neues Bezügeabrechnungsverfahren). Die zweite Bescheinigung wird - soweit diese noch nicht vorliegt - bis zum 28.02.2012 übersandt.

In Feld 29 dieser Bescheinigungen ist jeweils die für Sie maßgebende „Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag“ ausgewiesen. Soweit an dieser Stelle in den beiden Bescheinigungen unterschiedliche Beträge genannt werden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
  • Ihre Steuerabzugsbeträge wurden richtig berechnet.
  • Grundlage für die Berechnung Ihres Versorgungsfreibetrages ist der Betrag aus der Bescheinigung für den ersten Abrechnungszeitraum (gültig bis zum 31.08.2011 bzw. 31.10.2011).
  • In Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 sind diese beiden Beträge nicht zu addieren. Es ist lediglich der Betrag aus der Bescheinigung für den ersten Abrechnungszeitraum zu übernehmen.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen Ihre Fragen zur Lohnsteuerbescheinigung 2011 beantwortet haben.

Ab Februar werden wir Sie hierüber mit einem Infoschreiben persönlich informieren.