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25.01.12
Lohnsteuerbescheinigung der Versorgungsempfänger
Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/aktuelles/lohnsteuerbesch_versorg.php
Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (Feld 29)
Im Jahr 2011 erhalten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zwei Lohnsteuerbescheinigungen (Grund: Umstellung auf ein neues Bezügeabrechnungsverfahren). Die zweite Bescheinigung wird - soweit diese noch nicht vorliegt - bis zum 28.02.2012 übersandt.
In Feld 29 dieser Bescheinigungen ist jeweils die für Sie maßgebende „Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag“ ausgewiesen. Soweit an dieser Stelle in den beiden Bescheinigungen unterschiedliche Beträge genannt werden, beachten Sie bitte folgende Hinweise:Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen Ihre Fragen zur Lohnsteuerbescheinigung 2011 beantwortet haben.
Ab Februar werden wir Sie hierüber mit einem Infoschreiben persönlich informieren.