Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub)
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Ausdruck aus dem Internetangebot Landesamt für Besoldung und Versorgung

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21.12.11

Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub).

Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Zuschuss zur Krankenversicherung während der Elternzeit gewährt werden kann und was bei Wiederaufnahme des Dienstes nach Beendigung der Beurlaubung zu beachten ist.


Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/beamtinnen_beamte/elternzeit.php


21.12.11

Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub)

Erhalte ich während der Elternzeit einen Zuschuss zu meinen Krankenkassenbeiträgen?

 
Ja, für die Zeit der Elternzeit werden Ihnen die Beiträge für die Krankenversicherung in Höhe von monatlich 31 € erstattet. Voraussetzung ist, dass Ihre Bezüge vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung * nicht überschritten haben.
 

* Hinweis zur Höhe der Versicherungspflichtgrenze

2002

2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
3.375 €
3.825 €
3.862,50 €
3.900 €
3.937,50 €
3.975 €
4.012,50 €
4.050 €
4.162,50 €
4.125 €
4.237,50 €

 

Was ist zu beachten, wenn ich nach der Elternzeit bzw. nach einer sonstigen Beurlaubung den Dienst wieder aufnehme?

 

Bitte teilen Sie rechtzeitig * Ihre aktuelle Anschrift und Bankverbindung mit und reichen Sie Ihre Lohnsteuerkarte ein, falls diese noch nicht hier vorliegt. Sofern Sie (weiterhin) vermögenswirksame Leistungen anlegen möchten, ist eine entsprechende Mitteilung erforderlich. Sollte sich die Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen geändert haben, ist eine Kopie des neuen Antrages einzureichen.

* Hinweise zur termingerechten Umsetzung von Änderungen entnehmen Sie bitte dem Bereich "Allgemein" zum Thema "Anzeige von Änderungen".

 

Welche Auswirkungen hat eine Elternzeit auf meine Versorgungsbezüge?

 

Dazu erhalten Sie im Hauptmenü unter "Kindererziehungszeiten" weitere Auskunft.