Riester Rente, Information für Landesbeamtinnen und -beamte
Wappen NRW

Ausdruck aus dem Internetangebot Landesamt für Besoldung und Versorgung

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01.01.10

Riester Rente, Information für Landesbeamtinnen und -beamte.

Informationen zur "Riester-Rente"


Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/beamtinnen_beamte/riester_rente.php


01.01.10

Riester Rente, Information für Landesbeamtinnen und -beamte

An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zur privaten Altersvorsorge ("Riester Rente") für aktive Beamtinnen und Beamte.

Ein Merkblatt zur Riester Rente erhalten Sie hier. Hilfreiche Informationen finden Sie auch auf den Internet-Seiten des Infonetz Altersvorsorge .


Die für die Durchführung des Datenaustausches zwischen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen -ZfA- und dem LBV NRW notwendige Einverständniserklärung (zugleich Antrag auf Vergabe einer Zulagenummer) finden Sie hier.

 

Fristen für die Abgabe der Einverständniserklärung

Die Einverständniserklärung muss spätestens bis zum Ablauf des zweiten Jahres, das auf das Beitragsjahr folgt, im LBV eingegangen sein (§ 10 a Abs. 1 EStG).

Beitragsjahr Abgabefrist endet am
2005
31.12.2007
2006
31.12.2008
2007
31.12.2009
2008
31.12.2010
2009
31.12.2011
2010
31.12.2012

Die Besoldungs- und Kinderdaten sollen jeweils zeitnah - spätestens bis zum Ende des folgenden Kalendervierteljahres- nach Vorlage der Einverständniserklärung an die Zulagenstelle gemeldet werden.

Für die Berechnung der Zulagehöhe sowie des erforderlichen Mindesteigenbeitrags wird u.a. von der ZfA auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de ein Zulagerechner zur Verfügung gestellt.