Berechnung der aktuellen Dienstaltersstufe und der nächsten Stufensteigerung für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung "A" (Beamtinnen und Beamte des Landes NRW)
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Ausdruck aus dem Internetangebot Landesamt für Besoldung und Versorgung

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10.02.12

Berechnung der aktuellen Dienstaltersstufe und der nächsten Stufensteigerung für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung "A" (Beamtinnen und Beamte des Landes NRW).

Hier können Sie anhand Ihres BDA die aktuelle Grundgehaltsstufe und den Termin der nächsten Stufensteigerung berechnen.


Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/beamtinnen_beamte/stufenrechner.php


10.02.12

Berechnung der aktuellen Dienstaltersstufe und der nächsten Stufensteigerung für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung "A" (Beamtinnen und Beamte des Landes NRW)

 

Besoldungsgruppe A
 
BDA im Format mm jjjj

Ihr Besoldungsdienstalter ("BDA") finden Sie z. B. auf Ihrer aktuellen Bezügemitteilung unterhalb des Feldes "Steuermerkmale und Vorsorgeaufwendungen". Beispiel: Ein "BDA" von 01.11.01 müssen Sie hier also im Format [11] [2001] eingeben.

Da das Besoldungsdienstalter von Ihrer personalaktenführenden Dienststelle berechnet wurde und Ihnen auch von dort mitgeteilt wurde, richten Sie bitte Fragen zur Berechnung des "BDA" auch an die jeweilige Dienststelle.

Ihre aktuelle Dienstaltersstufe, sowie Ihre nächste Stufensteigung haben wir auf der Grundlage des § 27 Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 31.8.2006 ermittelt. Das Grundgehalt steigt bis zur fünften Stufe im Abstand von zwei Jahren, bis zur neunten Stufe im Abstand von drei Jahren und darüber hinaus im Abstand von vier Jahren.

Bitte beachten Sie, dass sich aus der von Ihnen durchgeführten Berechnung keine Rechtsansprüche herleiten lassen. Maßgebend für Ihre Bezüge sind die Angaben auf Ihrer Bezügemitteilung.

 
  Das Berechnungsergebnis wird nach einem Klick auf das Feld <Stufe errechnen> in einem seperaten Fenster angezeigt. Um das Fenster zu schließen, klicken Sie dann bitte mit der linken Maustaste auf <OK>.