Landesamt
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Das Urlaubsgeldgesetz wurde mit Wirkung vom 16. September 2003 aufgehoben (Art. 18 Abs. 1 Nr. 2 BBVAnpG 2003/2004). Das Sonderzahlungsgesetz NRW (GV.NRW.2003 S. 696) sieht die Gewährung eines Urlaubsgeldes nicht mehr vor. Ab dem Jahr 2004 kann daher an die Beamtinnen und Beamten des Landes NRW kein Urlaubsgeld mehr gezahlt werden. |