Landesamt
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Unser Service Center Telefon steht Ihnen für telefonische Anfragen
von Montag bis Freitag
in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr
unter folgenden Servicenummern zur Verfügung:
Für Fragen |
Servicenummer |
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zur Besoldung für aktive Beamte |
0211 - 6023 - 03 |
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zum Entgelt für Tarifbeschäftigte Ausnahme: Beschäftigte in Altersteilzeit wenden sich mit Ihrem Anliegen bitte weiterhin unmittelbar an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter* |
0211 - 6023 - 04 |
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zu Versorgungsbezügen |
0211 - 6023 - 05 |
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zur Beihilfe Hinweis: Das LBV ist Beihilfestelle für die Versorgungsempfänger(innen) und aktive Beschäftigte der Finanzverwaltung des Landes NRW. Alle übrigen beihilfeberechtigten Personen wenden sich mit Ihrem Anliegen bitte an die für Sie zuständige Beihilfestelle. |
0211 - 6023 - 06 |
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zum Kindergeld |
0211 - 6023 - 07 |
* Für diese Personengruppen verbleibt es zunächst bei den bisherigen Servicezeiten (Montag bis Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr, Dienstag: 13:30 Uhr - 15:00 Uhr).
Bei Fragen ... |
Beschäftigtengruppe: |
Personalnummernbereich
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E-mail-Adresse: |
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zum Kindergeld |
Alle Lehrkräfte im aktiven Dienst und pensionierte Lehrer mit Versorgungsbezügen |
B, C, D, E, K51, K52, K54, P65, P69, Q60, Q67, R, U53, U58, U68 |
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Kinderangelegenheiten für alle übrigen Kunden des LBV |
Alle übrigen Bereiche |
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zur Besoldung |
Polizeibeamte |
A |
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Beamte in der allgemeinen Verwaltung |
F |
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Finanzbeamte |
G |
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Justizbeamte und Richter |
H |
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Beamte und Professoren im Bereich der Hochschulen und Universitäten |
J |
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Beamtete Lehrkräfte |
B, C, D, E |
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zum Tarifrecht / Vertragsrecht |
Tarifbeschäftigte in der Straßenbauverwaltung |
K51, K52, K54, U53 und U58 |
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Tarifbeschäftigte in der allgemeinen Verwaltung |
K61, L62, M63, N64 und U 68 |
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Studentische Hilfskräfte |
Q60 |
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Tarifbeschäftigte an Hochschulen und Universitäten |
Q66 |
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Tarifbeschäftigte Lehrkräfte und Mitarbeiter im Schuldienst |
P65 und P69 |
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zur Altersteilzeit |
Tarifbeschäftigte |
ATZ |
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zur Nachversicherung |
Beamte und Tarifbeschäftigte |
Alle |
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zum Versorgungsausgleich |
Aktive Beamte und Versorgungsempfänger |
A, B, C, D, E, F, G, H, J, R, S, T, V und W |
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zur Versorgungsfestsetzung |
Beamte und Ruhestandsbeamte, die in den Ruhestand versetzt sind |
A, B, C, D, E, F, G, H, J, R, S, T, V und W |
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zur fiktiven Höhe des Versorgungsanspruchs |
Aktive Beamte |
A, B, C, D, E, F, G, H und J |
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zur Unfallfürsorge im Zusammenhang mit einem anerkannten Dienstunfall |
Versorgungsempfänger und aktive Beamte, sofern das LBV auch für die Berechnung der Beihilfen zuständig ist |
R, S, T, V und W, andere Personalnummernbereiche nur, falls auch Beihilfe durch das LBV berechnet wird |
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zur laufenden Versorgung |
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R, S, T, V und W als 1. Stelle der Personalnummer gefolgt von 01 bis 16 an zweiter bis dritter Stelle |
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R, S, T, V und W als 1. Stelle der Personalnummer gefolgt von 17 bis 33 an zweiter bis dritter Stelle |
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R, S, T, V und W als 1. Stelle der Personalnummer gefolgt von 34 bis 49 an zweiter bis dritter Stelle |
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R, S, T, V und W als 1. Stelle der Personalnummer gefolgt von 50 bis 65 an zweiter bis dritter Stelle |
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R, S, T, V und W an 1. Stelle der Personalnummer gefolgt von 66 bis 82 an zweiter bis dritter Stelle |
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R, S, T, V und W an 1. Stelle der Personalnummer gefolgt von 83 bis 99 an zweiter bis dritter Stelle |
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zu Erstattungsangelegenheiten |
Versorgungsempfänger, bei denen Teile der Versorgungsbezüge durch andere Dienstherren zu tragen sind, oder aufgrund eines Versorgungsausgleiches abgeführt werden |
R, S, T, V und W |
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zur Beihilfe |
Allgemeine Adresse für fachliche Anliegen, die keinem Zahlfall zugeordnet werden können |
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Versorgungsberechtigte mit Beihilfeanspruch |
R an 1. Stelle der Personalnummer gefolgt von 01 bis 17 an zweite bis dritter Stelle, |
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Versorgungsberechtigte mit Beihilfeanspruch |
R an 1. Stelle der Personalnummer gefolgt von 28 bis 49 an zweiter bis dritter Stelle, |
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Versorgungsberechtigte mit Beihilfeanspruch |
R an 1. Stelle der Personalnummer gefolgt von 18 bis 27, 50 bis 58 und 67 bis 71 an zweiter bis dritter Stelle, |
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Versorgungsberechtigte mit Beihilfeanspruch |
R und S an 1. Stelle der Personalnummer gefolgt von 72 bis 96 an zweiter bis dritter Stelle, |
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Versorgungsberechtigte mit Beihilfeanspruch (aus der Finanzverwaltung) sowie Beamte im Bereich der Finanzverwaltung im aktiven Dienst |
R und S 59 bis 66, G und N nur für den Bereich der OFD Rheinland |
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Versorgungsberechtigte mit Beihilfeanspruch (aus der Justiz) sowie Beamte im Bereich der Finanzverwaltung im aktiven Dienst |
R und S 97 bis 99, G und N nur für den Bereich der OFD Münster |
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Bedienstete der obersten Landesbehörden (ausser Minister) FM, LRH, MIK, JM, MWEBWV, MAIS, MKULNV, MIWF, MFKJKS, MGEPA, MBEM, MSW , STK, LDI, LPEM |
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Landesunfallkasse , Reichsnährstand , Forschungszentrum Jülich, BLB , aktive und ehemalige Minister |
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ohne Zahlfallbezug |
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