Anzeige von Änderungen
Wappen NRW

Ausdruck aus dem Internetangebot Landesamt für Besoldung und Versorgung

Fundstelle: Startseite / Allgemeines / Anzeige von Änderungen / Anzeige von Änderungen

Anzeige von Änderungen.

Welche Änderungen sind dem LBV anzuzeigen?


Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/info_allgemeines/anzeige_von_aenderungen/index.php


Anzeige von Änderungen

Welche Änderungen müssen von Ihnen angezeigt werden?

Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Einfluss auf die Höhe Ihrer Bezüge haben. Dazu gehören z.B. die Änderung  des Familienstandes (Eheschließung, Scheidung), die Geburt eines Kindes oder der Wechsel des Arbeitgebers des Ehegatten. Eine Mitteilung allein an die Personalakten führende Dienststelle ist nicht ausreichend

Ferner sind sonstige Änderungen anzuzeigen, die für die Zahlung der Bezüge bedeutsam sind, z.B. die Änderung der Anschrift und/oder die Änderung der Bankverbindung.

Auch in den ersten Monaten nach Ihrem Ausscheiden aus dem Dienst sind diese Angaben für uns wichtig, damit wir evtl. ausstehende Zahlungen leisten können. Außerdem versenden wir noch Unterlagen, die Sie benötigen, z.B. die Steuerbescheinigung oder die Meldungen zur Sozialversicherung

 

Welche Änderungen sind von der Dienststelle anzuzeigen?

Dienstrechtliche Veränderungen, die Einfluss auf die Höhe Ihrer Bezüge haben,

- z.B. Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung, Gewährung/Wegfall von Zulagen, Beurlaubung, Wiederaufnahme des Dienstes, Teilzeitbeschäftigung, Ausscheiden aus dem Dienst, Zurruhesetzung
werden von Ihrer Personalakten führenden Dienststelle an das LBV übermittelt. Die korrekte Zahlung Ihrer Bezüge hängt davon ab, dass entsprechende Mitteilungen rechtzeitig hier eingehen (zu den Terminen siehe unten: "Bis wann muss ich Änderungen dem LBV anzeigen?").

Zusätzlicher Hinweis zum Versorgungsbereich

Die Festsetzung der Versorgungsbezüge für Landesbeamtinnen und -beamte obliegt dem LBV NRW. Die dafür benötigten Personalakten werden von der Dienststelle unaufgefordert übersandt. Bei Verzögerungen werden entweder die Dienstbezüge vorübergehend weitergezahlt und später mit den nachzuzahlenden Versorgungsbezügen verrechnet oder es wird im Vorgriff auf die zustehenden Versorgungsbezüge ein Abschlag gewährt.

 

Was muss ich bei solchen anzeigepflichtigen Änderungen veranlassen?

Bei der Änderung des Familienstandes, der Geburt eines Kindes oder dem Wechsel des Arbeitgebers des Ehegatten, etc. ist das LBV unter Vorlage der entsprechenden Nachweise unverzüglich zu unterrichten. Eine Mitteilung allein an die Personalakten führende Dienststelle ist nicht ausreichend.

 

Was muss ich beachten, wenn sich meine Anschrift oder Bankverbindung ändert?

Die Anzeige bedarf aus datenschutzrechtlichen Gründen der Schriftform und ist zu unterzeichnen.

 

Bis wann muss ich Änderungen dem LBV anzeigen?

Änderungen können für die nächste Zahlung nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 10. des Vormonats beim LBV eingehen.

 

Beispiel:

Ihre Bankverbindung ändert sich ab dem 01. September eines Jahres. Damit dies für die Überweisung der Bezüge für den Monat September berücksichtigt werden kann, ist eine Anzeige bis zum 10. August erforderlich.

 

Bei verspäteter Anzeige wird die Änderung zu einem späteren Zeitpunkt - unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften - entsprechend rückwirkend durchgeführt.