Bezügemitteilungen
Wappen NRW

Ausdruck aus dem Internetangebot Landesamt für Besoldung und Versorgung

Fundstelle: Startseite / Allgemeines / Bezügemitteilungen / Bezügemitteilungen

Bezügemitteilungen.

Wann erhalte ich eine Bezügemitteilung?


Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/info_allgemeines/bezuegemitteilungen/index.php


Bezügemitteilungen

Warum erhalte ich eine Bezügemitteilung?

 

Jede Bezügemitteilung enthält die der Berechnung und Zahlung der Bruttobezüge zu Grunde liegenden Merkmale (Besoldungs-, Entgeltgruppe, Familienzuschlag; Zulagen usw.). Neben persönlichen Abzügen ist aus der Bezügemitteilung der nach  Einbehaltung der gesetzlichen Abgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) jeweils zustehende Nettobezug ersichtlich. Veränderungen sind durch Vergleich der neuen Mitteilung mit der zuletzt erhaltenen Mitteilung erkennbar. Es empfiehlt sich daher, alle Mitteilungen sorgfältig aufzubewahren. Geht Ihnen trotz Änderung des Auszahlungsbetrages keine Mitteilung zu, so können Sie diese vom LBV nachfordern.

Ferner sollen Bezügeempfängerinnen und -empfänger anhand der Mitteilungen in die Lage versetzt werden, die Berechnung ihrer Bezüge und die sich daraus ergebenden Überweisungen auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis selbst sowie aufgrund der dazu ergangenen gefestigten Rechtsprechung. Unstimmigkeiten sind danach umgehend dem LBV anzuzeigen.

 

Warum erhalte ich nicht jeden Monat eine Bezügemitteilung?

 

Bezügemitteilungen werden nur erstellt, wenn sich Änderungen im Auszahlungsbetrag um mehr als 0,04 EUR oder sonstige bedeutsame Änderungen (z.B. neue Bankverbindung) ergeben. Wenn sich der Auszahlungsbetrag lediglich durch den Wegfall einer im Vormonat geleisteten einmaligen Zahlung ändert (z.B. Nachzahlung einer allgemeinen Besoldungs- / Tariferhöhung), wird im nächsten Monat keine Bezügemitteilung übersandt.

Bis zur Erstellung einer neuen Bezügemitteilung bleibt die vorherige Bezügemitteilung gültig. Auch wenn die Bezügemitteilung ohne Unterschrift erstellt ist, gilt sie als amtlicher Nachweis über die Höhe der Bezüge und kann anderen Behörden, Banken, Versicherungen, u.ä. als Nachweis vorgelegt werden.