Lohnsteuerabzug ab 2012
Der ursprünglich für das Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) verzögert sich. Der erstmalige Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ist derzeit zum 1.1.2013 geplant. Die Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie hier.
Beachten Sie für Ihren Lohnsteuerabzug 2012 bitte Folgendes:
- Die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Kalenderjahres 2011 werden grundsätzlich in das Jahr 2012 übernommen - Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und ggf. Freibeträge. Sie gelten bis zum Start des elektronischen Verfahrens weiter.
- Nur bei Änderungen, die nicht auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragen sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Dazu können Sie dem LBV NRW alternativ folgende Unterlagen vorlegen:
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- das Informationsschreiben des Finanzamtes über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) ab 01. Januar 2012. Bitte verwenden Sie dieses nur, wenn die Angaben darin zutreffend sind. (Muster) Beachten Sie bitte, dass in diesem Informationsschreiben des Finanzamts mit Ausnahme des Pauschbetrags für behinderte Menschen/Hinterbliebene keine Freibeträge für 2012 enthalten sind.
- Ausdruck der ab 2012 gültigen ELStAM. Diesen Ausdruck erhalten Sie von Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt. (Muster) Der Ausdruck der ELStAM enthält auch den ggf. für 2012 ggf. neu beantragten Freibetrag.
Von Anfragen beim LBV NRW bitten wir abzusehen.
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