Landesamt
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Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/steuern/steuer_ident_nr.php
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat für jede in Deutschland gemeldete Person eine persönliche Identifikationsnummer gebildet. Sie besteht aus 11 Ziffern, die nicht aus persönlichen Daten gebildet worden ist. (Rechtsgrundlage: § 139 b Abgabenordnung -AO-).
Die Identifikationsnummer ist bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber der Finanzbehörde zu verwenden. Ab 2010 wird diese Nummer auch auf den Lohnsteuerkarten angedruckt. Die übermittlung der ElsterLohn-Bescheinigung erfolgt ab 2011 ebenfalls über diese Nummer. Die bisher verwendete eTIN wird damit abgelöst.
Weiterhin ist von den Finanzbehörden geplant, zu einem späteren Zeitpunkt die Steuernummer durch die Identifikationsnummer zu ersetzen.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundeszentralamtes für Steuern:
Sollte Ihnen Ihre Identifikationsnummer nicht bekannt sein, können Sie sie hier anfragen:
Sie erhalten Ihre Identifikationsnummer per Post mitgeteilt.
Einkommensteuerbescheide, die nach dem Monat Oktober 2008 versandt wurden, enthalten ebenfalls Ihre Identifikationsnummer.