Altersrente
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Ausdruck aus dem Internetangebot Landesamt für Besoldung und Versorgung

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11.04.12

Altersrente.

Was muss ich tun, um eine Altersrente zu erhalten? (Dieser Beitrag enthält eine Linkliste der Rentenversicherungsträger)


Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/tarifbeschaeftigte/altersrente.php


11.04.12

Altersrente

Was muss ich tun, um eine Altersrente zu erhalten?

 

Ohne Antrag keine Rente !

Dieser Grundsatz gilt für die gesetzliche Rentenversicherung genau so wie für die Zusatzversorgung.

Antragsformulare für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Sie bei den Beratungsstellen der nachstehend genannten Rentenversicherungsträgern, den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden sowie bei den Versicherungsältesten.

Die Adressen und eine Fülle weitere Informationen erhalten Sie auf den Internet-Seiten der Rentenversicherungsträger, z.B.

Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor dem geplanten Rentenbeginn Kontakt mit dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger aufzunehmen. Dort wird man Ihnen angeben, wann Sie günstigerweise den Rentenantrag stellen sollten.

Soll die Rente vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen, muss das Beschäftigungsverhältnis entweder gekündigt oder durch Abschluss eines Auflösungsvertrages beendet werden. Bitte wenden Sie sich daher auch unbedingt an Ihre Personaldienststelle.

Nach Erhalt des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung kann ein Antrag auf Versorgungsrente bei der VBL gestellt werden. Hierfür muss das VBL-Antragsformular verwendet werden, das bei Ihrer Personaldienststelle erhältlich ist. Der Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung ist vollständig und mit allen Anlagen in Ablichtung dem Antrag auf Versorgungsrente beizufügen.

 

Den Antrag auf Versorgungsrente legen Sie bitte Ihrer Personaldienststelle vor. Diese füllt teilweise den Teil B des Antrags aus und leitet ihn an das LBV weiter. Das LBV ergänzt die Angaben in Teil B und übersendet den Antrag an die VBL. Der Rentenbescheid der VBL wird Ihnen anschließend ohne Beteiligung des Arbeitgebers zugeleitet.

Bitte geben Sie Ihrer Personaldienststelle und dem LBV jeweils eine Ablichtung der 1. und 2. Seite des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung.

Informationen zu den Leistungen der Zusatzversorgung erhalten Sie auf den Internet-Seiten der VBL: www.vbl.de