Landesamt
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31.03.10
Vom Wohngeldantrag bis zur Rentenauskunft - wir wollen Ihnen helfen, auf dem schnellsten Weg die benötigte Bescheinigung zu erhalten!
Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/tarifbeschaeftigte/bescheinigungen.php
(der schnellste Weg) |
Ich benötige eine Bescheinigung. Wer füllt sie mir aus? |
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Die nachstehenden Bescheinigungen sind dem LBV direkt zuzusenden, sie werden Ihnen ausgefüllt zurückgesandt:
Die nachstehenden Bescheinigungen für die Rentenversicherung / VBL sind dem LBV direkt zuzusenden, sie werden an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet, wenn sie von Ihnen vorab ausgefüllt und unterschrieben wurden:
Die nachstehenden Bescheinigungen und Anträge müssen zuerst bei der Personalakten führenden Dienststelle eingereicht und von dort ausgefüllt werden. Diese sendet die Bescheinigung zur weiteren Bearbeitung dem LBV zu. Das LBV leitet die Bescheinigung bzw. den Antrag an die zuständige Stelle weiter.
Zu Fragen der Rentenauskunft siehe unter Bereich Beschäftigte zum Thema "Rentenauskunft" und "Altersrente" |