Mutterschaftsgeld / Elternzeit
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Ausdruck aus dem Internetangebot Landesamt für Besoldung und Versorgung

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08.05.12

Mutterschaftsgeld / Elternzeit.

Wer zahlt das Mutterschaftsgeld, wer zahlt den Zuschuss? Was ist bei der Arbeitsaufnahme nach Mutterschutz oder Erziehungsurlaub / Elternzeit zu beachten? Hier finden Sie einige Hinweise dazu.


Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/tarifbeschaeftigte/mutterschutz_erzurl.php


08.05.12

Mutterschaftsgeld / Elternzeit

Wer ist für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständig?

Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes erfolgt durch die Krankenkasse. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ist das Mutterschaftsgeld dort zu beantragen. Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten auf Antrag das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in 53123 Bonn, Villemombler Str. 76, Tel.: 0228 - 619 - 1888, Fax: 0228 - 619 - 1870.


Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Von wem erhalte ich einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ?

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird vom LBV gezahlt. Für die Ermittlung der Zuschusshöhe und der Zahlungsdauer wird eine entsprechende Bescheinigung Ihrer Krankenkasse benötigt. Bitte reichen Sie diese nach Erhalt beim LBV ein.


Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub)

Was ist zu beachten, wenn ich nach der Mutterschutzfrist bzw. nach der Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) die  Beschäftigung wieder aufnehme?

Bitte teilen Sie rechtzeitig Ihre aktuelle Anschrift und Bankverbindung mit. Sofern Sie (weiterhin) vermögenswirksame Leistungen anlegen möchten, ist eine entsprechende Mitteilung erforderlich. Sollte sich die Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen geändert haben, ist eine Kopie des neuen Antrages einzureichen.