Vermögenswirksame Leistungen (VL)
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Ausdruck aus dem Internetangebot Landesamt für Besoldung und Versorgung

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09.09.11

Vermögenswirksame Leistungen (VL).

Anspruchsgrundlagen und Verfahren sind an dieser Stelle kurz dargestellt.


Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/tarifbeschaeftigte/vl_verguetung.php


09.09.11

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Ich möchte vermögenswirksam sparen. Was ist zu beachten?

Reichen Sie den für den Arbeitgeber bestimmten Antrag auf Überweisung unterschrieben beim LBV ein. Dieser muss die Vertragsnummer, die monatliche Höhe des Sparbetrages und den Vertragsbeginn enthalten.

 

In welcher Höhe stehen mir Leistungen des Arbeitgebers zu?

Für den vollbeschäftigten Arbeitnehmer betragen die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers monatlich 6,65 €.

Bei Teilzeitbeschäftigung besteht Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsprechend dem Umfang der vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit.

Auszubildende erhalten in der Regel 13,29 € monatlich. Beträgt die Ausbildungsvergütung monatlich mindestens 971,45 €, besteht Anspruch auf monatlich 6,65 €.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen besteht der Anspruch auf die vermögenswirksamen Leistungen nur denn, wenn das Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Wird ein Arbeitsverhältnis, das zunächst auf eine Dauer von weniger als sechs Monaten abgeschlossen worden ist, verlängert, so ist allein entscheidend, ob durch die Verlängerung die Sechs-Monats-Grenze erreicht wird. Wird diese Grenze durch den Folgevertrag erreicht, besteht ab dem Monat der Vertragsverlängerung Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen.
 

Welche Mitteilungen sind erforderlich, wenn mein Vertrag über die Anlage vermögenswirksamer Leistungen ausläuft oder sich ändert?

Sofern zugunsten eines bestehenden Anlagevertrages keine weiteren Beträge abgeführt werden sollen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig * mit. Bei Vorlage eines neuen Anlagevertrages ist unbedingt anzugeben, ob der bisherige Vertrag weiter bedient werden soll.

* Hinweise zur termingerechten Anzeige finden Sie unter Bereich "ALLGEMEINES" zum Thema "Anzeige von Änderungen".