Aufgaben
Dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein - Westfalen (LBV) obliegt :
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für Landesbedienstete,
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge und der Beihilfen für Ruhestandsbeamtinnen und -beamte des Landes sowie deren Hinterbliebene,
- die Erteilung von Auskünften über Versorgungsanwartschaften an Familiengerichte,
- als Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes an die Bediensteten des Landes NRW.
Derzeit betreut das LBV mit rund 1.000 Bediensteten rund 620.000 Zahlfälle, die sich wie folgt verteilen
- rd. 274.000 Beamtinnen und Beamte
- rd. 185.000 Entgeltempfängerinnen und -empfänger
- rd. 161.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
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