Sonstige Fragen
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Ausdruck aus dem Internetangebot Landesamt für Besoldung und Versorgung

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29.01.09

Sonstige Fragen.

Hinweise zur Wohnsitzverlegung  ins Ausland, Erklärung zum Krankenversicherungsbeitrag, Versorgungsausweis, vermögenswirksame Leistungen.


Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/versorgungsberechtigte/sonstige_fragen.php


29.01.09

Sonstige Fragen

 

Ich beabsichtige meinen ständigen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Muss dies genehmigt werden?

Nein. Eine Verlegung des Wohnsitzes ist jedoch anzeigepflichtig. (beachten Sie hierzu auch die Hinweise im Bereich "ALLGEMEINES" zum Thema "Steuern").


Muss ich die gelbe Erklärung zum Krankenversicherungsbeitrag ausfüllen obwohl ich privat versichert bin? Muss ich die Angaben von der privaten Krankenkasse bestätigen lassen?

Privat Versicherte müssen die Erklärung nur unter Punkt "A" ausfüllen. Eine Bestätigung durch die Krankenversicherung entfällt.


Wofür kann ich den "Ausweis für Versorgungsberechtigte" gebrauchen?

Für Ermäßigungen, z. B. Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen. Die Entscheidung ob eine Ermäßigung gewährt wird, liegt beim jeweiligen Veranstalter.


Habe ich als Ruhestandsbeamtin/Ruhestandsbeamter Anspruch auf vermögenswirksame Leistung?

Nein, Ruhestandsbeamtinnen/-beamte und Richterinnen/Richter im Ruhestand sind keine Arbeitnehmer/innen im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes.

 

Meine Ehe wurde geschieden. Muss ich dies dem LBV mitteilen?

Ja. Das LBV erhält vom Familiengericht nur die Entscheidung über den durchgeführten Versorgungsausgleich. Sie müssen daher über den Zeitpunkt der Rechtskraft Ihrer Ehescheidung gesondert informieren.