Versteuerung von Versorgungsbezügen
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17.03.10

Versteuerung von Versorgungsbezügen.

Informationen zur Versteuerung von Versorgungsbezügen


Adresse (URL): http://www.lbv.nrw.de/versorgungsberechtigte/versteuerung_versorgung.php


17.03.10

Versteuerung von Versorgungsbezügen

 

Die Steuerberechnung für Versorgungsbezüge erfolgt grds. genauso wie für "normale" laufende Bezüge bisher auch. Der einzige Unterschied liegt darin, dass ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag gewährt wird.

Ab dem Jahr 2005 ist die Versteuerung von Versorgungsbezügen jedoch durch das Alterseinkünftegesetz geändert worden. Da Rentner zu einem immer höheren Prozentsatz (abhängig vom Jahr des Rentenbeginnes) mit ihrer Rente der Steuerpflicht unterliegen, ist auch die Besteuerung von Versorgungsbezügen zu ändern. Dazu wird der bisher gewährte Versorgungsfreibetrag jährlich abgeschmolzen, d.h. je später der Versorgungsbeginn, desto niedriger wird der zu berücksichtigende Freibetrag (bis bei Versorgungsbeginn im Jahr 2040 kein Versorgungsfreibetrag mehr gewährt werden kann).

Auch der bisherige Arbeitnehmer-Pauschbetrag i.H.v. 920,- € wird auf 102,- € (wie bei Rentnern) abgesenkt; zum Ausgleich wird ein sog. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag eingeführt, der ebenso wie der Versorgungsfreibetrag bis zum Jahr 2040 jährlich abgeschmolzen wird.

Entscheidend für die Höhe der (lebenslang) zu gewährenden Freibeträge ist immer das Jahr des Versorgungsbeginnes. Die Prozentsätze der einzelnen Jahre können der im Gesetz unter § 19 Abs. 2 S. 3 EStG stehenden Tabelle entnommen werden:

 

Jahr des Versorgungsbeginns

Versorgungsfreibetrag

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in €

in % der Versorgungsbezüge

Höchstbetrag in €

bis 2005

40,0

3 000

900

ab 2006

38,4

2 880

864

2007

36,8

2 760

828

2008

35,2

2 640

792

2009

33,6

2 520

756

2010

32,0

2 400

720

2011

30,4

2 280

684

2012

28,8

2 160

648

2013

27,2

2 040

612

2014

25,6

1 920

576

2015

24,0

1 800

540

2016

22,4

1 680

504

2017

20,8

1 560

468

2018

19,2

1 440

432

2019

17,6

1 320

396

2020

16,0

1 200

360

2021

15,2

1 140

342

2022

14,4

1 080

324

2023

13,6

1 020

306

2024

12,8

960

288

2025

12,0

900

270

2026

11,2

840

252

2027

10,4

780

234

2028

9,6

720

216

2029

8,8

660

198

2030

8,0

600

180

2031

7,2

540

162

2032

6,4

480

144

2033

5,6

420

126

2034

4,8

360

108

2035

4,0

300

90

2036

3,2

240

72

2037

2,4

180

54

2038

1,6

120

36

2039

0,8

60

18

2040

0,0

0

0

Weitere Hinweise zur Steuerberechnung finden Sie unter der Rubrik „Steuern“.